Informationen & Materialien


Weiterführende Informationen & Zusatzmaterial

Leitfaden zum Umgang mit Naloxon:

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Informationsblatt zum Gebrauch von Naloxon im Fall einer Überdosierung:

Leitfaden und Flyer sind auch als Printversion von akzept e.V. erhältlich (akzeptbuero(a)yahoo.de 

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Ein Beispiel für einen Notfallausweis:

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akzept hat ein juristisches Gutachten zur Naloxonvergabe erstellen lassen:

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JES NRW hat eine Informationsbroschüre zu Drogennotfallprophylaxe mit Naloxon veröffentlicht:

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Die Bayerische Akademie für Suchtfragen hat eine Handreichung zum Umgang mit Drogennotfällen veröffentlicht:

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Die Vorträge des Fachtages „Drogennotfallprophylaxe mit Naloxon“ vom Juli 2017 in München:

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Fixpunkt Berlin bietet diese Information an:

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Informationen in englischer Sprache

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Guidelines for the Psychosocially Assisted Pharmacological Treatment of Opioid Dependence

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Videos – Englisch

The Chicago Recovery Alliance:

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Trainings Videos:

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Ohio Attorney General:

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Using Injectable Naloxone to Reverse Opiate Overdose / MultcoHealthPresents

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Naloxone nasal spray demonstration

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BmoreHealthy

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Naloxone Instructional Video / Healthy Communities of the Capital Area

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Naloxon als Nasenspray

 

Seit dem 01.09.2018 ist Nyxoid® als erstes Naloxon-Nasenspray in der Wirkstärke 1,8mg in Deutschland verfügbar.
Der Apothekenverkaufspreis beträgt 45,72 €. Hinweis zur richtigen Anwendung gibt der Flyer, hier zwei Auszüge daraus:

 

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Naloxon-Kit


Mögliche Bestandteile



  • Informationsblatt inkl. Anleitung zur Naloxon-Anwendung
  • Ausweis über die Teilnahme an der Notfall-Schulung
  • sterile Einwegpritze
  • Einwegkanüle
  • Nasalapplikator
  • Beatmungstuch
  • Einweghandschuhe
  • Naloxon-Ampulle(n)

Es empfiehlt sich, das Naloxon sowie die Verabreichungsutensilien in einem festen Aufbewahrungsbehältnis (z.B. Brillenetui, kleine Plastikbox etc.) aufzubewahren. Da in Deutschland Naloxon nur in Glasampullen erhältlich ist, ist die Gefahr ansonsten groß, dass diese zerbrechen könnten.

Weiterhin ist es sinnvoll neben dem Kit eine Kurzanleitung zum Erkennen einer Opiatüberdosierung, über das Verhalten im Drogennotfall und der Verabreichung von Naloxon mitzugeben. Auch ein Ausweis über die Teilnahme an der Notfall-Schulung und Kontaktdaten der Ärztin/des Arztes bzw. der Drogenhilfeeinrichtung kann hilfreich sein, um etwa bei Polizeikontrollen Verwechslungen des Naloxons mit illegal erworbenen Arzneimitteln zu vermeiden. Es sollte bedacht werden, das Kit nicht zu überfüllen, da in einem Notfall möglichst schnell alle wichtigen Utensilien genutzt werden müssen.

Die Kosten


Für A) Nasenspray (Nyxoid) belaufen sich auf ca. 45 Euro
Für B) Ein Naloxon-Kit in Deutschland auf ca. 20-25 Euro

Die Kosten der Programme hängen davon ab, ob für Personal- und Sachmittel eine vorhandene Infrastruktur mitgenutzt werden kann, wie dies bei den meisten niedrigschwelligen Drogenhilfeeinrichtungen der Fall ist.

Da Naloxon derzeit nur auf Privatrezept verschrieben werden kann, übernehmen die meisten Einrichtungen die Kosten für das Naloxon für die KlientInnen selbst. Der Preis eines Komplett-Kits pro Person beläuft sich in Deutschland inklusive der Kosten für das Naloxon sowie die Verabreichungsutensilien und abhängig vom genauen Inhalt, Herstellern und Bestellmenge auf ca. 20-25 Euro. Hier sind die Kosten für die einmalige Anschaffung eines Beatmungs-Dummys inkl. Gesichtsmaske und Luftbeuteln für die Beatmungsübungen im Rahmen der Drogennotfallschulung schon mit einberechnet.

Rechtliche Grundlagen


zur Anwendung und Vergabe von Naloxon

Aus einem Vortrag von Dr. med. Heidemarie Lux Vizepräsidentin der Bayerischen Landesärztekammer, Vorsitzende der Qualitätssicherungs-Kommission Substitutions-Beratung der Bayerischen Landesärztekammer.

Die relevanten Gesetze und Verordnungen:


  • I. Arzneimittelgesetz (AMG)
  • II. Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)
  • III. Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV)

Verschreibungspflichtig
Gemäß den §§ 43 Absatz 1 Satz 1 und 48 Absatz 1 AMG darf Naloxon für den Endverbrauch nur in Apotheken in den Verkehr gebracht und nur bei Vorliegen einer ärztlichen Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden. Die Verschreibung erfolgt durch den Arzt entsprechend der berufsrechtlichen Vorschriften. Eine Abgabe entgegen § 48 Absatz 1 Satz 1 AMG ist gemäß § 96 Nummer 13 AMG mit Strafe bedroht.


Naloxon ist kein Betäubungsmittel

Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)
Nach § 17 Absatz 5 Satz 1 ApBetrO muss das abgegebene Arzneimittel der Verschreibung entsprechen und gemäß § 20 ApBetrO müssen die Patientinnen und Patienten arzneimittelbezogen informiert und beraten werden. Die Beratung muss beispielsweise die notwendigen Informationen über die sachgerechte Anwendung des Arzneimittels und, soweit erforderlich, auch eventuelle Neben- oder Wechselwirkungen umfassen

Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV)
„Für die Verschreibung von Naloxon, das nicht dem Betäubungsmittelrecht unterliegt, gelten die Vorschriften der AMVV sowie die allgemeinen ärztlichen Sorgfaltspflichten bei der Arzneimitteltherapie im Sinne einer individuellen Nutzen-Risiko-Abwägung für die einzelne Patientin oder den einzelnen Patienten. Ob eine solche Verschreibung berufsrechtlich zulässig ist, ist von der zuständigen Ärztekammer im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen.“ Bundesregierung, Drucksache 18/10958. § 2 Abs. 1 Nr. 3 AMVV → Verschreibung nur an Patienten/Opiatkonsument

Ausnahme
§ 2 Abs. § 2 Absatz 2 AMVV, sofern eine Verschreibung für den Praxisbedarf einer verschreibenden Person, für ein Krankenhaus, für Einrichtungen oder Teileinheiten von Einrichtungen des Rettungsdienstes oder für Bordapotheken von Luftfahrzeugen bestimmt sind.


Strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund:
Mutmaßliche/ausdrückliche Einwilligung oder Rechtfertigender Notstand


Injektion durch Nicht-Arzt = gefährliche Körperverletzung. Grundsätzlich kann die Anwendung von Naloxon auch durch Dritte zur Vermeidung von Todesfällen durch mutmaßliche/ausdrückliche Einwilligung oder nach Maßgabe des § 34 StGB gerechtfertigt sein. Dabei ist aufgrund der Notsituation auch keine Schulung voraus gesetzt. Aber derzeit keine Verschreibung an Dritte möglich.

Fazit
Wird die Verschreibungs-, Apotheken- und Aufklärungspflicht erfüllt, so gibt es weder arznei- noch berufsrechtliche Probleme hinsichtlich einer Naloxonabgabe an Opiatkonsument Aufgrund der Substanzeigenschaften und des Einsatzzwecks ist nicht zu befürchten, dass ein Arzt der missbräuchlichen Anwendung seiner Verschreibung Vorschub leistet Die Verwendung des Arzneimittels ist zusätzlich beim Einsatz im Notfall durch § 34 StGB („Rechtfertigender Notstand“) gedeckt. Berufsrechtlich liegt kein Verstoß vor bei Abgabe an Dritte bei erfolgter Aufklärung und Einweisung. Bei Berücksichtigung dieser Vorgaben ist die Haftungsgefahr für den verschreibenden Arzt sowohl in zivil- als auch strafrechtlicher Hinsicht gering.